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Veröffentlicht: Sonntag, 14. November 2010 12:24
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Die Treppenstufen alle Häuser Typ 141 sind augetauscht
Die Ausführung in Vollholz macht einen solideren Eindruck als die Pressspanplatten, die ausgetauscht wurden. Bald mehr plus Bilder
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Veröffentlicht: Montag, 10. Mai 2010 08:12
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Geschrieben von Frank Roland Seger (MCT)
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an alle die ein DRH Haus Typ141 besitzen,
Schon wieder ist uns eine Stufe abgerissen mit Unfallfolge und Folgeschäden (Parkett Wände usw.) wir können uns einfach nicht Vorstellen, das das nur bei uns hier in der Vogesenstrasse passiert. Deshalb suchen wir Hausbesitzer mit dem selbigen Problem.
rufen Sie an oder senden Sie eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Veröffentlicht: Dienstag, 16. November 2010 13:46
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>in Bearbeitung<
Ein typisches Merkmal der DRH Projekte sind die Heizanlagen mit Liefervertag über 15 Jahre gebunden an einen Kontraktor, hier die OVE.
Bei der ersten Abrechnung für 2008 / 09 wurde festgestellt, das Verlustleistungen vo 18,101 MWh bei einem Gesamtverbrauch on 82,908 MWh anfielen, das sind geschlagene 22 Prozent, diese stehen im spektakulären Gegensatz zur verkauften Musterlösung die mit maximal 10 Prozent Verlustrechnung vertraglich festgelegt ist, diese dürften auch den Energiepass und die Einstufung zur KfW 60 Förderung ad absurdum führen.
Zwei Szenarien sind hierzu möglich; allerdings vorerst Mutmaßung: erstens, eine Baubeheizung noch nicht verkaufter Häuser ohne Zähler oder durch einen späteren Austausch zur Übergabe an die Eigentümer.
oder Zweitens:" eine fehlerhafte Heizungsanlage?"
An einen Wiederverkauf ist so nicht mehr zu denken. auf die Reaktionen der deutschen Reihenhaus AG, sowie der am 16.11.2010 durch die Hausverwaltung Kunze informierten OVE dürfen wir gespannt sein.
>in Bearbeitung: Zahlen einfügen<
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Veröffentlicht: Montag, 13. Juli 2009 19:35
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Geschrieben von Frank Roland Seger (MCT)
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Wer schiebt Schnee?
Nach dem Vororttermin am 13.Juli 2009 mit der Stadt Mannheim und rechtlichen Beistand wurde seitens der Stadt nachträglich betont das Schneeräumplicht auf dem Seitenweg seitens der WEG besteht.
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Veröffentlicht: Donnerstag, 03. Dezember 2009 00:00
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Heute fand gegen 11 Uhr ein Termin zwischen dem Garagenhersteller und Frau Theisinger sowie Herrn Bock statt. Dabei kam die Sprache auf die Risse in der Garage. Der Fachman sagt, dass die unbedenklich seien, solange kein Wasser von außen eindringt. Sollte dies der Fall sein, ist dies an einer weißen Ablagerung am Rand der Risse erkennbar. Dann soll schnellstmöglich der Hersteller kontaktiert werden, damit diese von außen abgedichtet werden. Ein Verschließen der Risse von innen soll nicht vorgenommen werden, da dann ein Eindringen von Wasser von außen nicht mehr erkennbar wäre. Besonders Risse in der Decke und Außenwänden ohne Nachbargarage sollen hier beobachtet werden.
Auf die schlechter schließenden Garagentore angesprochen, wurden wir daran hingewiesen, dass diese parallel zum Rahmen sitzen müssen. Ist dies nicht der Fall und schleifen sie am Rahmen, muss das Tor nachgestellt werden. Dieses Verziehen kann durch ein Verziehen der gesamten Garage hervorgerufen weren, was zustande kommt, da sich das Fundament innerhalb der ersten 2 Jahre nach Errichten der Garage noch senken kann.
gez. Theisinger
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Veröffentlicht: Mittwoch, 20. Mai 2009 00:00
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Geschrieben von VSM Super User
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RE: Abnahme
Es ist schon erstaunlich wie oft "Bemerkung" erwähnt wurde - könnte auch heissen interessiert mich nicht - wir haben bereits euer Geld!
(extern eingestelt 2009-05-20 21:32:42 Konto gelöscht 2009-05-25 10:15:24)
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Veröffentlicht: Mittwoch, 15. April 2009 07:52
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Geschrieben von VSM Super User
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Provisionszahlungen, Kein Feedback zu dieser Schandtat??
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Veröffentlicht: Dienstag, 21. April 2009 00:00
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Geschrieben von VSM Super User
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(wörtliche Abschrift des Protokolls vom 21.04.2009)
1. Bereich B14 - B9 Nacharbeiten Betonrückenstützen und abgesackter Pflastersteine
2. Reklamation bei B14 + B15 Zaun und Mauer marode, laufender Bordstein zwischen B9+ B13
3. Reklamation. nochmaliges Absanden der Zuwegung
4. Technikzentrale reinigen
5. Bereich Heizzentrale Pflaster absenken, da Tür nicht öffnet
6. Aussenleuchen undicht
7. Bemerkung: Müllplätze zu weit von Strasse weg, Müllabfuhr holt nur bis 15 Meter ab
8. Vorplatz Müllplatz Mutterboden aufüllen
9. Grenzmauerfussweg im Bereich Garagen + Zufahrt Stellplätze marode (Bemerkung)
10. Bemerkung: Unfallgefahr im Bereich Zufahrt zum Nachbargrundstück 30
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Veröffentlicht: Freitag, 19. Juni 2009 13:14
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Geschrieben von Frank Roland Seger (MCT)
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Haustür Haus 141
Verstoss gegen §5:
"Änderungen in der Planung und Ausführungsart, den voergesehenen Baustoffen und etwaigen Einrichtungsgegenständen, behält sich der Verkäfer vor, soweit sie sich nachträglich als technisch notwendig erweisen oder auf behördlichen Auflagen beruhen. Sie dürfen sich jedoch nicht wert- und gebrauchsmindernd auf das Vertragsobjekt auswirken, müssen unter Berücksichtigung der Interessen des Käufers zumutbar sein."
Anderung der Türbreite laut Bankplansatz 1.15 m tatsächliche Ausführung 0,90 m.
1. technisch notwendig erweisen: NEIN!2. behördlichen Auflagen beruhen: NEIN!3. Interessen des Käufers zumutbar: NEIN!4. wert- und gebrauchsmindernd auf das Vertragsobjekt: JA!